Baugenehmigung bei Tiny House

Baugenehmigung bei Tiny House

Du fragst dich, ob du eine Baugenehmigung bekommst und auf was du achten musst? Dann solltest du dir den folgenden Artikel durchlesen.

Baugenehmigung bei Tiny House: Wie bekomme ich eine?

Es dürfte bekannt sein, dass jedes Gebäude in Deutschland eine Baugenehmigung benötigt.b Bei Tiny Houses gestaltet sich dies jedoch recht schwierig, da sie nicht der Norm entsprechen und sich meistens nicht in das Bild des Ortes einordnen. Wir zeigen euch hier wie es aber doch klappen kann!

Rechtliches Vorab

Wann ist ein Gebäude ein Gebäude?

Während man in Amerika ein Haus auf Rädern nicht als Gebäude definiert, sieht die Sachlage in Deutschland anders aus. Wenn ihr euer Tiny House auf deutschen Straßen bewegen wollt, müsst ihr es je nach müssen entsprechend anmelden bzw. versichern lassen. Wenn ihr das Tiny House als Wohnmobil nutzen möchtet, könnt ihr es als Fahrzeug anmelden. Die Voraussetzung ist jedoch, dass es fest mit dem jeweiligen Anhänger verbunden ist. Es Tiny House auf Rädern, was ohne Werkzeug von diesen entfernt werden kann, fällt es unter die Rubrik „Ladung“. Sobald es auf einem Grundstück abgestellt und bewohnt wird fällt es in die Gebäudeklasse 1. Ob es Räder hat oder auf einem Anhänger steht, ist dabei egal. Je nach Bundesland ist dann manchmal eine Baugenehmigung fällig.

Ganzjährig im Tiny House wohnen

Wenn du dauerhaft in deinem Tiny House wohnen möchtest, kommen verschiedenen Regeln und Gesetzeslagen auf dich zu. Zum einen muss das Grundstück für eine Baugenehmigung in einem Gebiet liegen, in dem auch gewohnt werden darf. Dazu zählen zum Beispiel Kleinsiedlungs- oder Dorfgebiete, Mischgebiete, aber auch Gebiete zur Entwicklung der Wohnnutzung oder auch Sondergebiete. In letzteren mag die Baugenehmigung vielleicht noch am einfachsten zu bekommen sein. Denn hier muss sich auf die Außenfassade des Tiny Houses geachtet werden bzw. diese muss sich nicht denen vor Ort angepasst werden. Hier sind die für die Baugenehmigung etwas kulanter als in den anderen Gebieten. Für Siedlungsgebiete gibt es meist bestimmte Bebauungspläne oder eine Ortsgestaltungssatzung. Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass das Grundstück erschlossen sein muss. Das bedeutet, dass das Grundstück an die Infrastruktur vor Ort angeschlossen sein. Und eine Verbindung zur Strom- und Wasserversorgung muss ebenfalls gegeben sein.

Anforderungen für dein Tiny House

Für eine eine Baugenehmigung braucht dein Tiny House auf jeden Fall eine Küche und ein Badezimmer. Außerdem muss die Deckenhöhe mindestens 2,4m hoch sein, wobei dies wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Für das Badezimmer ist zudem eine Lüftungsanlage erforderlich, wenn keine Fenster vorhanden sind. Da die meisten Tiny Houses aus Holz bestehen, muss in jedem Falle ein Blitzableiter vorhanden sein. Ebenfalls dürfen Treppen, Türen, Fenster und Fluchtwege nicht einfach so gebaut werden. Diese unterliegen nämlich ebenfalls der Landesbauordnung.

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Die Baugenehmigung

Die Gesetztesbücher

In Deutschland müssen viele Gesetze für den Bau erfüllt sein. Dazu zählt das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, die Landesbauordnung, örtliche Gegebenheiten wie die Gestaltungs-, Erschließungs- und Gebührensatzung, das Raumnutzungsgesetz und auch die Naturschutz- und Wassergesetze.

Die Auflagen

Wie bereits erwähnt muss sich in den meisten Fällen am Ortsbild orientiert werden, jedoch ist das nicht alles worauf bei einer Baugenehmigung geachtet werden muss. Worauf ebenfalls geachtet werden muss ist: Brandschutz, Heiz- und Warmwasserversorgung, Standsicherheit, Abstandsflächen, Deckenhöhe, Stromversorgung, Abwasserentsorgung und Kanalisation, gültige Wärmeschutz- und Energiesparstandards, Statik, Schnee- und Windlast, Grenz- und Baulinien, Beschaffenheit der Fenster, Natur- und Baumschutz.

Eine Bauvoranfrage stellen?

Bevor eine Bauantrag gestellt wird, ist es in manchen Fällen lohnend, eine Bauvoranfrage zu stellen- Was ist es jedoch sinnvoll? In jedem Falle ist eine Bauvoranfrage sinnig, wenn kein näherer Bebauungsplan vorliegt, das heißt, wenn keine genauen Vorschriften vor Ort angegeben sind. Die Bauvoranfrage kann bei dem Bauordnungsamt oder der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Die Bauvoranfrage kann entweder förmlich und formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Formlos bedeutet, dass meist Skizzen und der passende Lageplan eingereicht werden. Da dies aber keinen gesetzlichen Akt darstellt, ist diese Art der Bauvoranfrage nicht rechtskräftig ist. Bei einer förmlichen Anfrage ist die Anfrage durchaus detaillierter und deshalb bindend. Wie aussagekräftig dies jedoch ist, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab. Es kann ebenfalls dazu kommen, dass weitere Unterlagen eingefordert werden. Diese sind zum Beispiel das Antragsformular, ein Auszug aus der amtlichen Flurkarte, ein detaillierter Fragenkatalog, eine Baubeschreibung, eine Nutzungsbeschreibung, eine Bauzeichnung, ein Foto des Baugrundstücks, einen Kopie des Handels/Vereinsregisterauszug, die Handlungsvollmacht, die Baulasten, ein Auszug aus dem Grundstücksnachweis und die Berechnung des Bruttorauminhalts. In der Regel werden 50 bis 200 Euro verlangt.

Der Bau ist verfahrensfrei

Wenn alles Rechtliche erfüllt wurde, muss geklärt ob und auf welche Weise eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Der einfachste Weg ist es einen verfahrensfreien Bau einzuleiten. In diesem Fall muss kein Bauantrag gestellt werden und es muss auch keine Kenntnis bei der Gemeinde eingereicht werden. Jedoch müsst ihr in selbstständig dafür sorgen, dass das Tiny House den Anforderungen der Landesordnung genügt. Auch müssen bestimmte Sicherheitsstandards und Dämmvorschriften eingehalten werden. Worauf es ankommt, kann gegebenenfalls auch mit einem Experten abgeklärt werden

Genehmigungsfreier Bau

Bei einem genehmigungsfreien Bau müssen Unterlagen für das Bauanzeige, Kenntnisgabe oder Mitteilungsverfahren eingereicht werden. Diese Unterlagen können aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Wenn die Unterlagen eingereicht wurden, besteht noch eine Frist und dann gilt die Baugenehmigung als erteilt, wenn nicht anderes vorgeschrieben worden ist.

Was tun nach der Genehmigung?

Eine Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Auch hier gibt es aber Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Es findet innerhalb dieser Zeit eine Abnahme statt, bei der von der Bauaufsichtsbehörde baurechtliche und bautechnische Vorgaben auf Richtigkeit geprüft werden.

Baubewilligung in Österreich

In unserem Nachbarland kommt es wie in hier auch auf die Nutzungsbedingung an. Hier wird dann zwischen Bauland-Wohngebiet und Grünland Land- und Forstwirtschaft unterschieden. Am besten ist es sich für ein Tiny House auf Rädern zu entscheiden. Das unterliegt ebenfalls dem Baurecht, kann aber kurzfristig auf einem Grundstück abgestellt werden. Ebenfalls ist es möglich in eine Kleingartensiedlung zu ziehen, die unter „Grünland-Kleingarten“ fallen. Ebenfalls ist es möglich das Haus, wie in Deutschland, auf einen Campingplatz zu bauen. So etwas wie eine Bauvoranfrage gibt es in Österreich nicht. Dies müsste ein Ingenieur durchführen. Die Unterlagen, die dazu benötigt werden, sind der Lageplan, der Grundriss und eine Zeichnung vom geplanten Haus.

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Baugenehmigung in der Schweiz

Wie hier vor Ort ist die Bauordnung von Kanton zu Kanton, oder sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ein Tiny House ist auch hier genehmigungspflichtig. Zudem gibt es Vorschriften was die Außengestaltung des Tiny House angeht. Ein festes Tiny House muss zudem in einer sogenannten Wohnzone gebaut werden. Außerhalb dieser Zonen ist es, anders als in Deutschland, nicht erlaubt ein nicht portables Wohnhaus zu bauen. Lässt sich das Haus jedoch bewegen, kann man es auf einen Campingplatz stellen. Denn hier ist keine Baugenehmigung fällig. Wenn man es nicht ganzjährig bewohnbar sein sollen, kann man das Tiny House on wheels mit einem Straßenverkehrsordnung ausstatten. Die Vorschriften für ein fahrbares Haus sind eine vorgeschriebene Höhe von 2,55m und ein Gesamtgewicht von 3,5 Kilogramm.

Eine autarke Nutzung

Wenn man sein Haus ganz ohne den Strom- und Wasseranschluss vor Ort nutzen möchte, muss das Grundstück auf jeden Fall erschlossen sein. Dies zu vermeiden ist möglich, gestaltet sich jedoch sehr schwierig. Möchte man für die Stromversorgung eine Photovoltaikanlage nutzen, braucht es hierfür eine Genehmigung. Ist diese erteilt, heißt das jedoch nicht, dass dein Vorhaben sofort in die Tat umgesetzt werden kann.

Eine pauschale Genehmigung?

Das Land Mecklenburg- Vorpommern hat eine Regeländerung in der Landesbauordnung angekündigt. Diese Regeländerung bezieht sich auf das Bewohnen der Ostseestrände. Allerdings außerhalb der Hauptsaison. Auch für die Größe gibt es Vorschriften: Die Länge darf nicht länger sein als 5 Strandkörbe, die hintereinander aufgestellt werden. Auch die Stromversorgung muss mindestens 20cm unter der Erde verlaufen, um niemanden zu gefährden. Die Tiny House-Baugenehmigung (THBG) soll für straßenzugelassene Tiny Houses gelten, um das Anmelden von Tiny Houses im generellen zu vereinfachen. Wenn das Tiny House beim TÜV angemeldet wird, soll nicht nur das Recht eine Straße zu befahren, sondern auch alle baurechtlichen Maßnahmen zu überprüfen. Nach erstem Ermesserung soll die THBG dann 250€ im Jahr kosten. Allerdings gibt es auch viele Probleme und Kritiker dieser Idee.

Wann brauche ich keine Baugenehmigung?

Tiny House on wheels

Es ist ebenfalls möglich das Tiny House als Wohnmobil anzumelden, wenn es mit Rädern bewegt werden kann. Dazu muss es aber dauerhaft auf dem Trailer befestigt sein. Wenn das Tiny House jedoch nicht ganzjährig genutzt wird, muss sich auch um einen Standplatz gekümmert werden. Das kann nicht immer das eigene Grundstück sein. Deshalb ist es sinnvoll sich nach eigens für Tiny Houses angelegte Stellplätze zu finden. Oder aber auf einem Campingsplatz.

Bauen auf dem Campingplatz

Wenn du dein Tiny House auf einen Campingplatz bauen willst, dann hast du gute Karten. Denn für den Bau hier gelten lediglich 2 Regeln. Erstens darf das Gebäude nicht größer sein als 50 Quadratmeter. Und zweitens darf es nicht höher sein als 3,5m.

Zeitliche Begrenzung

Wenn man sein Tiny House in jeglicher Form nur drei bis sechs Monate nutzen möchte, dann kann man es unter die sogenannten „fliegenden Bauten“ zählen. Wenn man es beispielsweise als Popup-Store oder als Verkaufswagen in den Sommermonaten nutzen möchte, ist lediglich eine Ausführungsgenehmigung nötig. Nach diesem Vorhaben muss das Tiny House allerdings wieder abgebaut und eine andere Stelle verfrachtet werden.

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