Tiny House auf Privatgrundstück

Tiny House auf Privatgrundstück

Du möchtest ein Tiny House bauen und hast schon ein Grundstück? Dann erfahre hier, was möglich ist und was du bauen darfst.

Tiny House auf Privatgrundstück: Das gilt hier

Du bist dir unsicher, ob du dein Tiny House problemlos auf ein Privatgrundstück stellen darfst? Wir haben uns für dich mit den Regeln und Gesetzen auseinandergesetzt und sogar ein Projekt herausgesucht, bei dem du nicht mal eine Baugenehmigung brauchst.

Was muss ich vorab beachten?

Voraussetzungen für Tiny House auf Privatgrundstück

Wer ein Tiny House ein Privatgrundstück stellen möchte, der hat sich im Regelfall für ein Modul- oder Minihaus entschieden. Wer mit diesem Haus auf ein Privatgrundstück ziehen möchte, der muss in diesem Fall eine Baugenehmigung haben. Denn das Tiny House wird als Gebäude eingestuft und in Deutschland ist dann eine Baugenehmigung nötig. Zudem muss das Grundstück an das öffentliche Straßennetz angebunden sein. Auch muss eine Einfahrt oder zumindest eine Anbindung an eine solche gegeben sein, damit die örtliche Müllabfuhr die jeweiligen Tonnen abholen kann. Zusätzlich muss das Gebäude an die Strom- und Wasserversorgung angeschlossen sein. Außerdem muss das Grundstück erschlossen sein. Außerdem sind eine Küche und ein Badezimmer ein Muss. Es muss zudem darauf geachtet werden, dass in den jeweiligen Bundesländern andere Bestimmungen gelten, was zum Beispiel den Anbau von Photovoltaikanlagen angeht.

Probleme beim Tiny House auf Privatgrundstück

Ein großes Problem, das viele Tiny House Besitzer überwinden müssen, ist das Ergattern einer Baugenehmigung. Das gestaltet sich nämlich als echte Herausforderung. Viele Tiny Houses entsprechen nicht dem Bild vor Ort. Da die Dachformen meist nicht der eines herkömmlichen Hauses gleicht, ist dies meistens schon ein Grund gegen die Baugenehmigung. Viele Tiny Houses sind bunt gestaltet und reihen sich deshalb nicht in das Hausbild vor Ort ein. Auch dass viele Tiny Houses aus Holz bestehen und nicht aus Stein, stellt ein vermeintlich großes Problem dar. Deswegen ist ein Privatgrundstück in einem herkömmlichen Baugebiet immer schwer zu bekommen. Es ist wäre also eine gute Idee sich nach Sondergebieten umzusehen, da die Bestimmungen für die Häuser hier meist nicht so streng sind.

Nicht vorm Fragen zurückschrecken

Das Wohnen im Tiny House ist grundsätzlich auch dauerhaft möglich. Was nicht festgelegt ist, ist die Größe eines solchen. Ebenfalls ist in der Landesbauordnung festgelegt, dass egal, ob das Haus Räder hat oder nicht, die Bauordnung eingehalten werden muss. Die Ausnahme besteht nur, wenn in dem Haus nicht dauerhaft gewohnt wird und es unter die Rubrik Fahrzeuge fällt. Da der Grad, gerade bei Tiny Houses on wheels sehr schmal ist, sollte auf jeden Fall die zuständige Bauaufsichtsbehörde kontaktiert werden.

Nutzung als Ferienhaus

Wenn du dein Tiny House nicht ganzjährig bewohnen möchtest, liegt es dir frei, es auf ein Grundstück in einem sogenannten Sondergebiet für die Erholung zu bauen. Hier genießt man meist mehr Freiheiten was die Bebauung angeht. In manchen Kommunen ist es manchmal auch möglich das Haus das ganze Jahr durchzubewohnen.

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Das Tiny House auf ein Privatgrundstück stellen

Das Tiny House darf wie jedes Wohnhaus nicht außerhalb von Orten gebaut werden. In Deutschland unterliegen Grundstücke, die im sogenannten Innenbereich gebaut werden, bestimmen Regeln. Darunter fallen die Vorschriften des Baurechts, die Baunutzungsverordnung, die Landesbauordnung, die Baunutzungsverordnung, die Flächennutzungspläne und viele mehr. Deshalb sollte auch hier der Rat des Bauamts eingeholt werden.

Auf die Klassifizierung kommt es an

Bei dem Bauen eines Gartenstudios oder Gartenhaus kommt es auf die Nutzung an. Möchte man den Raum als zusätzlichen Wohnraum nutzen, so gilt es als Gebäude. Damit gelten sämtliche genannte Regeln, die den Hausbau betreffen auch für diesen Raum. Wenn es nur als Stauraum genutzt wird, ist das Erhalten einer Baugenehmigung einfacher. Auch wenn ein Haupthaus bereits vorhanden ist und angebaut werden soll, kann die Entscheidung des Bauamts beeinflusst werden. Andere Kategorien wären: ein geparktes Campmobil, eine Einliegerwohnung, ein Partyraum, ein Spielhaus, eine Werkstatt und vieles mehr. Trotzdem heißt das nicht, dass dir eine Baugenehmigung sicher ist. Deswegen ist es sinnvoll einen Experten um Rat zu fragen.

Nischen bei der Gesetzeslage ausnutzen

Besonders günstig ist es, in sogenannten Randgebieten oder Sonderzonen ein Grundstück anzufragen, da hier die Regelungen meist nicht so streng sind. Ebenfalls empfehlenswert ist es ein großes Grundstück zu kaufen. Dann lässt sich nämlich das Bauen von mehreren Tiny Houses beantragen. So kann schlussendlich der ganze Grund als bebaubar erklärt werden. In Wohngebieten sinkt die Chance sehr, hier ein Privatgrundstück zu erwerben. Wenn man jedoch noch vor hat eins zu kaufen, dann sollte man in gemischten Siedlungen nach einem geeigneten Platz suchen. Hier gestaltet sich das Erlangen einer Baugenehmigung als einfacher.

Bauen in Baden-Württemberg: Miriams Tiny House

Die Tiny House Besitzerin Miriam erklärt auf ihrer Internetseite wie sie ein Tiny House bauen konnte ohne eine Baugenehmigung. Die Regeln der Landesbauordnung kommen hier aus Baden-Württemberg, können also nicht für Deutschland generalisiert werden.

Die Ausganglage

Miriam hat vor auf einem Grundstück zu bauen, auf dem noch Platz ist ein Haus zu bauen. Falls du ein Tiny House bauen möchtest, solltest du wie Miriam auch auf den nötigen Abstand zu Nachbargrundstücken waren. In Miriams Fall stand auf dem Privatgrundstück schon vorher ein Gartenschuppen, welcher eine Baugenehmigung hat. Das ist ein gutes Zeichen, denn der Schuppen ist kleiner als das geplante Tiny House. In Miriams Augen wäre ein Verkleinern des Schuppens zwar einfacher, jedoch für ihr Vorhaben eher suboptimal. Vergrößern komme nicht in Frage. Miriams neue Nachbarn haben keine Einwände gegenüber dem Tiny House Bau auf dem Privatgrundstück. Die Nachbarn in das Projekt einzuweihen ist also ein guter Tipp, auch dürfen sie später noch Einwände aussprechen, wenn noch welche entstehen sollten.

Artikel 50

In der Landesbauordnung von dem Bundesland Baden-Württemberg ist von sogenannten „verfahrensfreien Vorhaben“ in Artikel 50 die Rede. Darunter fallen viele Bauvorhaben, die dann ohne Baugenehmigung gebaut werden dürfen. Auch muss bei dieser Bebauung des Privatgrundstücks keine Mitteilung an die Gemeinde stattfinden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass dieser Artikel nicht mit anderen im Konflikt steht. Und es darf auch nicht überall gebaut werden, nur auf dafür vorgesehenen Plätzen. Nachdem Miriam das alles beachtet hat, hat sie sich den Anhang der Landesordnung genau angeguckt und ist fündig geworden: Im Anhang ist die Rede von „Gebäuden ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten (…) im Innenbereich bis 40m3 (…) Brutto-Rauminhalt“. Wer sich jetzt fragt „Was bedeutet das überhaupt?“, dem ergeht es nicht anders als Miriam auch. Also hat sie recherchiert. Unter Brutto-Rauminhalt versteht man das Volumen des Gebäudes ohne den Dachüberstand. Wenn man das Volumen vor 40 erlaubten Kubikmetern also optimal nutzen möchte, muss man ein wenig überlegen und probieren. Miriam kommt am Ende bei einer Deckenhöhe von 2,30m auf eine Fläche von 4mx4m. Insgesamt ergibt das dann ein Raumvolumen (Netto) von etwas weniger als 40 Kubikmetern. Wenn man den Brutto-Rauminhalt berechnet, muss also noch die Wandstärke, das Dach und den Boden als Faktor miteinberechnen. Für das Tiny House von Miriam entsteht also im Endeffekt eine reine Nutzungsfläche von 11-12 Quadratmeter, wenn man die Wandstärke noch abzieht. Wie den meisten jetzt auffallen dürfte ist, dass diese Grundfläche selbst für ein Tiny House sehr klein ist. Miriam hat ihr Projekt also Mini Tiny Hous getauft. Wenn man sich den Anhanf dann noch einmal anschaut, sollte man sich um die Definition für Toilette und Feuerstätte kümmern. Dies ist durchaus einfacher festzuhalten als die reine Wohnfläche. Eine Toilette ist selbsterklärend. Unter den Begriff der Feuerstäte fallen sämtliche Gegenstände oder Möbelstücke, durch dessen Verbrennung Wärme entsteht. Darunter fallen zum Beispiel Holzöfen sämtlicher Größe, aber eben auch ein Gaskochfeld. Portable Gegenstände sind aber durchaus möglich, da diese nicht feststehend sind. Auch zum Beispiel eine Kerze kann genutzt werden, wie sinnvoll dies ist, ist jedoch fraglich.

Artikel 2, Absatz 7

Was ebenfalls wichtig ist, ist die Definition eines Aufenthaltsraums. Darunter fallen laut dem baden-württembergischen Gesetz Räume, „die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind“. Miriam kann in diesem Fall jedoch nicht näher erläutern, was mit „vorübergehend“ gemeint ist. Allerdings ist eine nähere Angabe zu der Größe der Räume gegeben. Der besagte Aufenthaltsraum dar nämlich 2,3m hoch sein. Möchte man Dachschrägen einbauen, sind es sogar lediglich nur 2,2m.

Miriams Lösungsansatz

Miriam sagt also, dass es durchaus möglich ist, ein Tiny House ohne eine Baugenehmigung zu bauen. Dazu muss sich nur an alle genannten Regeln gehalten werden. Zusammengefasst heißt das also: Der Raum darf ein Volumen von höchstens 40m3 haben, wobei die Raumhöhe maximal 2,3m hoch sein darf. Alle anderen Längen und breiten müssen berechnet werden. Was hinzu kommt ist, dass keine feste Toilette in dem Tiny House vorhanden sein darf. Ebenfalls darf keine feste Feuerstätte wie zum Beispiel ein Ofen vorhanden sein. Miriam hat aber auch hierfür spezifische Lösungsansätze: Eine Toilette lässt sich in Form einer Trockentrenntoilette oder auch Komposttoilette im Garten umsetzen. Dies ist also eine mobile Möglichkeit für eine Toilette. Waschbecken und Co. bzw. ein Wasseranschluss dürfte theoretisch im Haus vorhanden sein, denn dies ist nicht weiter definiert. Miriam hat in ihrem Tiny House kein Gasgrill oder etwas Ähnliches untergebracht, jedoch ist dies durch portable Grills etc. möglich. Für Miriam sind nur die 40 Kubikmeter problematisch. Für Miriam ist die Umsetzung des Projekts jedoch eine Herausforderung und gerade das reizt sie. Aus ihrer Sicht ist es durchaus möglich, ein Haus mit Genehmigung zu bauen, jedoch möchte sie dies nicht, wenn es eben auch anders geht.

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Fazit zu den Tiny Houses in NRW

Insgesamt kann man also sagen, dass in Nordrhein-Westfalen viele Tiny House Projekte gestartet werden sollen. Auch viele Anbieter gibt es in diesem Bundesland. Und wer nur Probewohnen möchte, kann dies im Tiny Hotel in Hamm tun.

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